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   VGH Bayern, 21.04.2008 - 4 CS 07.2718   

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VGH Bayern, 21.04.2008 - 4 CS 07.2718 (https://dejure.org/2008,75479)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.2008 - 4 CS 07.2718 (https://dejure.org/2008,75479)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 2008 - 4 CS 07.2718 (https://dejure.org/2008,75479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Haftung für Gewerbesteuer; (keine) Amtsniederlegung des Geschäftsführers; Einwendungen gegen Gewerbesteuermessbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.05.1987 - VII R 159/84

    Ermessensspielraum bei Abweichung von der Inanspruchnahme des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2008 - 4 CS 07.2718
    Für das Verwaltungsgericht bestand auch kein Anlass auf § 35 AO einzugehen, denn die Vorschrift soll neben dem Grundtatbestand des § 34 AO nur zum Zug kommen, wenn nicht bereits dieser eingreift (BFH vom 12.5.1987 BFH/NV 1988, 139).
  • VGH Hessen, 14.12.1988 - 5 UE 266/85

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Haftungsbescheid - Inhalt - Voraussetzungen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2008 - 4 CS 07.2718
    Der öffentliche Glaube des Registers gemäß § 15 HGB hat auf die Haftung nach § 69 AO keinen Einfluss (vgl. HessVGH vom 14.12.1988 Az. 5 UE 266/85 . Trotz des Fehlens einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung ist zudem in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Geschäftsführer einer GmbH einseitig sein Amt nach außen wirksam sofort oder zu einem von ihm benannten Termin niederlegen kann. Hierzu reicht eine gegenüber der Gesellschaft abzugebende Willenserklärung des Geschäftsführers und die Geltendmachung eines wichtigen Grundes für die Beendigung der organschaftlichen Stellung (vgl. OVG Saarl vom 27.3.1990 Az. 1 R 281/87 ).
  • OVG Saarland, 27.03.1990 - 1 R 281/87

    Steuerrechtliche Haftung; Geschäftsführer; GmbH; Amtsniederlegung; Ermessen;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.04.2008 - 4 CS 07.2718
    Der öffentliche Glaube des Registers gemäß § 15 HGB hat auf die Haftung nach § 69 AO keinen Einfluss (vgl. HessVGH vom 14.12.1988 Az. 5 UE 266/85 . Trotz des Fehlens einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung ist zudem in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Geschäftsführer einer GmbH einseitig sein Amt nach außen wirksam sofort oder zu einem von ihm benannten Termin niederlegen kann. Hierzu reicht eine gegenüber der Gesellschaft abzugebende Willenserklärung des Geschäftsführers und die Geltendmachung eines wichtigen Grundes für die Beendigung der organschaftlichen Stellung (vgl. OVG Saarl vom 27.3.1990 Az. 1 R 281/87 ).
  • VG München, 24.06.2010 - M 10 S 10.336

    Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH; Zurechenbarkeit eines

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Vertretereigenschaft und der damit verbundenen steuerrechtlichen Pflichtenstellung ist der Gesellschafterbeschluss und nicht die nach § 39 GmbHG rein deklaratorisch wirkende Eintragung in das Handelsregister (BayVGH, Beschluss v. 21.4.2008, Az.: 4 CS 07.2718; vgl. auch BFH, Urteil v. 26.2.1985, Az.: VII R 110/79).

    Das Entschließungsermessen hinsichtlich des "Ob" der Inanspruchnahme ist durch die kommunalrechtlichen Vorschriften jedenfalls im Regelfall auf Null reduziert (BayVGH, Beschluss v. 21.4.2008, Az.: 4 CS 07.2718; VG München, Urteil v. 3.7.2008, Az.: M 10 K 07.2334 u. a.).

    Überdies spricht die Einleitung des Insolvenzverfahrens dafür, dass Vollstreckungsversuche aussichtslos sein würden (vgl. BayVGH, Beschluss v. 21.4.2008, Az.: 4 CS 07.2718).

  • FG Münster, 19.12.2022 - 4 K 1158/20

    Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers wegen Umsatzsteuerrückständen der

    Im Übrigen geht der BFH davon aus, dass nach einer Amtsniederlegung eine Haftung des Geschäftsführers auch über die Regelung des § 15 HGB bis zur Eintragung der Beendigung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers im Handelsregister nicht mehr in Betracht kommt, da für die Haftung des gesetzlichen Vertreters nach § 69 AO der öffentliche Glaube des Handelsregisters zum Schutz des Geschäftsverkehrs ohne Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteile vom 22.01.1985 VII R 112/81, BFHE 143, 203, BStBl II 1985, 562, Rn. 17; vom 17.01.1989 VII R 88/86, BFH/NV 1990, 71 und vom 27.10.1987 VII R 12/84, BFH/NV 1988, 485; s. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.04.2008 4 CS 07.2718, juris.de).
  • VG München, 30.09.2010 - M 10 K 09.5582

    Gewerbesteuerhaftung; Geschäftsführer einer GmbH

    Das Entschließungsermessen hinsichtlich des "Ob" der Inanspruchnahme ist durch die kommunalrechtlichen Vorschriften jedenfalls im Regelfall auf Null reduziert (BayVGH v. 21.4.2008 Az. 4 CS 07.2718 ; VG München v. 3.7.2008 Az. M 10 K 07.2334 u. a. ).

    Mittlerweile spricht die Ablehnung der Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse dafür, dass Vollstreckungsversuche aussichtslos sein würden (vgl. BayVGH v. 21.4.2008 Az. 4 CS 07.2718 ).

  • VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5005

    Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer wegen Gewerbesteuern

    Das Entschließungsermessen hinsichtlich des "Ob" der Inanspruchnahme ist durch die kommunalrechtlichen Vorschriften jedenfalls im Regelfall auf Null reduziert (vgl. BayVGH, B. v. 21.4.2008 - 4 CS 07.2718 - juris Rn. 16).
  • VG München, 10.07.2008 - M 10 K 07.2752

    Beendigung der Geschäftsführerstellung; Überwachungsverschulden; Einwendungen

    Das Gericht geht auch nach den im Beschwerdeverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az. 4 CS 07.2718) gewonnenen Erkenntnissen weiterhin davon aus, dass der Kläger im Haftungszeitraum Geschäftsführer bzw. zumindest de facto Geschäftsführer der Steuerschuldnerin war.

    Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass der Sachvortrag des Klägers im Klageverfahren zu keiner anderen Entscheidung als im Eilverfahren M 10 S 07.2753 samt Beschwerdeverfahren 4 CS 07.2718 führt.

  • VG München, 27.06.2016 - M 10 S 15.5732

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Komplementärs einer KG

    Allerdings reduziert sich das Entschließungsermessen in Fällen wie dem vorliegenden in der Regel durch die kommunalrechtlichen Vorschriften des Art. 61 und des Art. 62 GO auf null (BayVGH, B. v. 21.4.2008 - 4 CS 07.2718 - juris - m. w. N.).
  • VG München, 21.04.2016 - M 10 K 15.5124

    Haftungsbescheid gegen Gesellschaft als Liquidatorin im Hinblick auf

    Das Entschließungsermessen hinsichtlich des "Ob" der Inanspruchnahme ist durch die kommunalrechtlichen Vorschriften jedenfalls im Regelfall auf Null reduziert (vgl. BayVGH, B. v. 21.4.2008 - 4 CS 07.2718 - juris Rn. 16).
  • VG Stade, 02.04.2014 - 3 A 1404/12

    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG als Haftungsschuldner

    Das Entschließungsermessen hinsichtlich des "Ob" der Inanspruchnahme ist angesichts der Verpflichtung der Gemeinden, Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften zu erheben, regelmäßig auf Null reduziert (vgl. BayVGH, Urteil vom 21.04.2008 - 4 CS 07.2718 - juris).
  • FG Düsseldorf, 18.11.2022 - 3 K 590/21

    Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Lohnsteuerschulden der GmbH

    Der öffentliche Glaube des Handelsregisters gemäß § 15 HGB hat keinen Einfluss auf die Haftung nach § 69 AO (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.04.2008 - 4 CS 07.2718, juris).
  • VG Würzburg, 09.05.2012 - W 2 K 09.1276

    Haftungsbescheid; Gewerbesteuer; Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Allerdings reduziert sich das Entschließungsermessen in Fällen wie dem vorliegenden in der Regel durch die kommunalrechtlichen Vorschriften des Art. 61 und des Art. 62 GO auf Null (BayVGH v. 21.04.2008 Az. 4 CS 07.2718 m.w.N.).
  • VG München, 03.07.2008 - M 10 K 07.2334

    Haftungsbescheid; Verschulden bei Verletzung der Grundsätze der anteiligen

  • VG München, 17.05.2023 - M 28 K 20.798

    Haftung des gesetzlichen Vertreters einer KG für Gewerbesteuerschulden,

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 4 ZB 08.2455

    Gewerbesteuerhaftung; Abtretungsanzeige; Verrechnungsvereinbarung; Pflicht zur

  • VG Würzburg, 09.05.2012 - W 2 K 09.1274

    Haftungsbescheid; Gewerbesteuer; Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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